2024-12-06 HaiPress
Mit einem Hebesatz von 326 Punkten bei der Grundsteuer B trifft die Gemeinde Salach die vom Bundesverfassungsgericht gemachte Vorgabe,daß die Umsetzung der vom Gericht angemahnten Reform in den Gemeinden „aufkommensneutral“ innerhalb einer Kommune sein müsse. Dem einheitlichen Hebesatz selber kann die SPD deshalb zustimmen.
Die von der baden-württembergischen Landesregierung gewählte gesetzliche Konstruktion der neuen Grundsteuer,und damit das Rechenmodell für alle Grundstücksbesitzer, ist jedoch von Anfang an verkorkst und wird zu manchem Ärger bei grob Benachteiligten führen. GR Peter Hofelich erläuterte: „Unser Bundes-Verfassungsgericht hatte in einem Urteil klar vorgegeben,daß der Verkehrswert und nicht der lange zurückliegende Einheitswert künftig Grundlage der Berechnungen sein müßte. Das blieb politisch lange liegen. Erst als vor Jahren das Bundesfinanzministerium an Olaf Scholz und die SPD ging tat sich überhaupt etwas zur Umsetzung. Das Ministerium machte einen Vorschlag für ganz Deutschland,der die Berechnung vereinfachte,aber grobe Härten ausglich. Dem wollte Bayern nicht folgen und machte einen gesetzlichen Alleingang,dem sofort die Regierung Kretschmann/Strobl folgte. Es sollte vermeintlich noch einfacher werden: nur der Grundstückswert und die Grundstücksgröße sollten zählen. Nicht der Wert des Gebäudes und nicht die Art der Nutzung. Damit war aber schnell klar: Zwischen teuren Neubauten und kleineren Gebäuden im Altbestand wird nicht unterschieden. Letztere sind die Verlierer,wenn sie Fläche aussen rum haben. Gewerbeflächen sind die zweiten Gewinner“. Für Salach wird es sicher Klagen geben. Und manche werden erst bei den Bescheiden im nächsten Jahr die Lage realisieren. Peter Hofelich: „Immer einfacher ist eben nicht immer gerechter!“
PM SPD-Gemeinderatsfraktion Salach