Gemeinde Gingen beschließt Katzenschutzverordnung: PETA lobt tierfreundliche Maßnahme und fordert landesweite Regelung in Baden-Württemberg

2024-12-20 IDOPRESS

Katzenleid beenden: Deutschlandweit leben etwa 2 Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert. Unzählige von ihnen leiden an Unterernährung,sterben häufig früh oder verletzen sich im Straßenverkehr,sind von Parasiten befallen,durch Tierquäler gefährdet oder leiden oftmals ihr Leben lang an schweren,unversorgten Krankheiten. Nur in den seltensten Fällen werden heimatlose Katzen von Tierfreunden medizinisch versorgt. Um dieses Tierleid zu verringern,hat die Gemeinde Gingen eine Katzenschutzverordnung beschlossen,die ab Februar 2025 gilt. Diese soll dazu beitragen,dass Freigängerkatzen kastriert,sie mittels eines Mikrochips gekennzeichnet werden und so die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer reduziert wird. PETA lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert vom Land Baden-Württemberg eine landesweite Katzenschutzverordnung.

„Der Beschluss der Gemeinde Gingen bedeutet für viele Freigänger und heimatlose Katzen auf Dauer eine deutliche Reduzierung von Tierleid. Wir bedanken uns für die tierfreundliche und wegweisende Entscheidung“,so Jana Hoger,Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Nun wäre es nur folgerichtig,würden andere Gemeinden und Städte nachziehen. Lokale Verordnungen sind aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein,weil die Vierbeiner keine Ortsgrenzen kennen. Deshalb appellieren wir an Minister Peter Hauk,endlich eine landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids zu erlassen.“

Berlin,Bremen und Niedersachsen gehen mit gutem Beispiel voran


Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Die Vierbeiner zu versorgen,strapaziert zudem Tierschutzvereine und Katzenhilfen finanziell und fordert ihre Mitarbeitenden bis an die Belastungsgrenze. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei. Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.

Kommunen können das Problem nicht allein lösen


Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt,Gebiete mit sogenannten Kastrations-,Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen,um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. In über 1100 Städten und Gemeinden in Deutschland besteht diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen ist jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen.

Entlastung durch flächendeckende Katzenschutzverordnung


Eine derartige Verordnung kann neben der Regulierung der Population die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP,FIV und FELV,die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten,sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose. Zusätzlich kann eine flächendeckende Schutzverordnung die Arbeitsbelastung von Tierärzten,Tierheimen,Katzenschutzvereinen sowie des Veterinäramts deutlich reduzieren. Deren Arbeit wäre erleichtert,da aufgefundene Tiere schnell über Registrierungsportale identifiziert und den Haltern zugeordnet werden können.

Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele frei laufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-,Säugetier- und Reptilienarten.

PETA Deutschland begeht im Jahr 2024 ihr 30-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass fordert die Organisation,dass Tiere vor dem Gesetz als Personen,das heißt als Träger von schutzwürdigen Interessen,anerkannt werden und Grundrechte erhalten. PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da,dass wir an ihnen experimentieren,sie essen,sie anziehen,sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung,bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

PETA Deutschland e.V. ist mit über 1,5 Millionen Unterstützenden die größte Tierrechtsorganisation des Landes und setzt sich durch Aufdecken von Tierquälerei,Aufklärung der Öffentlichkeit und Veränderung der Lebensweise dafür ein,jedem Tier zu einem besseren Leben zu verhelfen.

PM PETA Deutschland e.V.

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