ALB FILS KLINIKUM GmbH – Fast 17 Millionen Euro Verlust – 2025 wird nicht besser!

2025-07-21 HaiPress

Der Bilanzverlust der AFK GmbH im Geschäftsjahr 2024 beträgt laut Prüfbericht -16.767.873,39 € (Vj. -16.501.837,88 €). Der Jahresfehlbetrag der AFK GmbH beläuft sich auf -23.287.325,02 € (Vj. -22.274.782,91 €).

Entlastung der Geschäftsführung der ALB FILS KLINIKEN GMBH wurde auf September vertagt. Nach Prüfung des Jahresabschlusses.

Die Differenz zwischen dem Jahresfehlbetrag und dem Bilanzverlust resultiert aus der Neutralisierung der Abschreibungen von gesellschafterfinanziertem Anlagevermögen in Höhe von 6.519.452,63 € (Vj. 5.772.945,03 €; das entspricht der Vorgehensweise wie in den Vorjahren). Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde durch die „BW Partner“ Bauer Schätz Hasenclever Partnerschaft mbH,mit Wirtschaftsprüfer Hr. Henkel,Sitz in Stuttgart geprüft. Der Wirtschaftsprüfer hat einen Prüfungsbericht zur Erstellung des Jahresabschlusses gefertigt und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt Diese Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatergesellschaft wurde neu – ab dem Jahresabschluss 2022 – hierfür mandatiert. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nach Vorlage des Lage- und des Prüfungsberichtes geprüft und ausführlich besprochen. In der Sitzung am 04.06.2025 hat der Aufsichtsrat dem Jahresabschluss zum 31.12.2024 zugestimmt. Über die Prüfung hat der Aufsichtsrat einen Bericht an die Gesellschafterversammlung erstellt. Der Kreistag hat am 15.10.2021 den Betrauungsakt in seiner Neufassung beschlossen. Der Landkreis ist daher grundsätzlich verpflichtet,das Defizit der AFK GmbH durch den Kreishaushalt auszugleichen. Insoweit ist der Bilanzverlust 2024 in voller Höhe aus dem Kreishaushalt zu decken.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der ALB FILS KLINIKUM GmbH stellt sich für das Berichtsjahr folgendermaßen dar:

Jahresfehlbetrag Entnahme aus Rücklage Ergibt einen Bilanzverlust 2024 in Höhe von der vom Gesellschafter auszugleichen ist.

Nachrichtlich: im Wirtschaftsplan 2024 veranschlagt: -23.287.325,02 € + 6.519.452,63 € – 16.767.873,39 € – 21.651.000,00 €

Die positive Abweichung des Bilanzverlustes ggü. Wirtschaftsplan beruht im Wesentlichen auf der Verschiebung von Umzugsaufwendungen,Kosten für den Doppelbetrieb von Alt- und Neubau sowie Zins und Abschreibung für den Neubau von 2024 nach 2025 i. H. v. 6,7 €. Im Gegenzug wurde 2024 mit einer höheren Leistung durch die Sogwirkung des Neubaus im zweiten Halbjahr geplant,welche aufgrund der Verschiebung des Umzugs nicht eingetreten ist.

Weitere Info: SessionNet | Sitzung des Kreistags – 18.07.2025 – 14:00 Uhr

Der Landkreis Göppingen plante seinem Haushalt 2024 mit einem Bilanzverlust in Höhe von -21,651 Mio. €. Der Bilanzverlust beträgt schlussendlich -16.767.873,39 €. Es entsteht dadurch für den Landkreis in 2024 ein Minderaufwendungen i. H. v. 4,883 Mio. €. Dieser ist im Wesentlichen auf die verschobene Inbetriebnahme des Klinikneubaus und den damit nicht angefallenen Umzugskosten verbunden. Neben dem Defizitausgleich gewährt der Landkreis Göppingen jährlich Investitionskostenzuschüsse. Ebenso gewährte der Landkreis Göppingen bis heute mit Stand 31.12.2024 (Ausfall-)Bürgschaften (ohne Avalprovision) als Sicherheit an die AFK GmbH in Höhe von 37.133.335,19 €. Diese gliedern sich auf in 29 Mio. € für die drei vorgezogenen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klinik-Neubau (Parkhaus,Kindertagesstätte und Personalwohnheim) sowie 8.133.335,19 € für das GHZ Geislingen.

Der Kreistag beschließt und weist den Vertreter des Landkreises Göppingen an,in der Gesellschafterversammlung der ALB FILS KLINIKUM GmbH wie folgt abzustimmen:

Dem Jahresabschluss der AFK GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wird zugestimmt.

aus der zweckgebundenen Rücklage 6.519.452,63 € zur Neutralisierung der Abschreibungen auf mit Mitteln des Gesellschafters finanziertes Anlagevermögen zu entnehmen.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2024 der AFK GmbH wird mit einem Bilanzverlust in Höhe von -16.767.873,39 € festgestellt. 2)

Der Kreistag beschließt,den Bilanzverlust in Höhe von -16.767.873,39 € durch den Landkreis Göppingen auszugleichen.

Abstimmung: Einstimmig

Joachim Abel

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wurde aus anderen Medien reproduziert. Der Zweck des Nachdrucks besteht darin, mehr Informationen zu vermitteln. Dies bedeutet nicht, dass diese Website ihren Ansichten zustimmt und für ihre Authentizität verantwortlich ist und keine rechtliche Verantwortung trägt. Alle Ressourcen auf dieser Website werden im Internet gesammelt. Der Zweck des Teilens dient nur dem Lernen und Nachschlagen aller. Wenn eine Verletzung des Urheberrechts oder des geistigen Eigentums vorliegt, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht.
©Urheberrechte2009-2020Marktfenster      Kontaktieren Sie Uns   SiteMap