Sogenannter Rechtskreiswechsel Geplantes Bürgergeld-Aus für Ukrainer bringt nahezu keine Einsparungen

2025-08-07 https://www.spiegel.de/wirtschaft/buergergeld-aus-fuer-ukraine-fluechtlinge-bringt-nahezu-keine-einsparungen-a-f3c503de-b9e8-44b7-a41b-1bc8f84bd071 HaiPress

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Bärbel Bas im Juni in Berlin

Foto: Kay Nietfeld / dpa

Eine neue Versorgung für ukrainische Geflüchtete wird wohl keine Einsparungen bringen. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor,den Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) in die Ressortabstimmung gegeben hat. Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine,die nach dem 1. April 2025 in die Bundesrepublik gekommen sind,erhalten künftig kein Bürgergeld mehr. Stattdessen gibt es für sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die neuen Leistungen für die Geflüchteten sind 20 Prozent niedriger als beim Bürgergeld. Der Satz für Alleinstehende bei 441 Euro,während es im Bürgergeld 563 Euro sind. Auch die Gesundheitsleistungen sind nach dem Asylbewerberrecht beschränkt. Den sogenannten Rechtskreiswechsel hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag verabredet.

Dennoch rechnet das Arbeits- und Sozialministerium mit einem Nullsummenspiel. Für 2026 werden zwar für Bürgergeld,Grundsicherung und Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund,Ländern und Kommunen insgesamt rund 1,32 Milliarden Euro weniger Kosten angenommen. Die zusätzlichen Kosten für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden jedoch mit 1,375 Milliarden Euro veranschlagt. In der Vergangenheit hat der Bund den Ländern und Kommunen versichert,die entstehenden Mehrbelastungen auszugleichen.

Weil der Wechsel in der behördlichen Verantwortlichkeit außerdem mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand einhergeht,gibt es Kritik von Fachleuten. Zumal es dem Ziel einer besseren Integration der Kriegsflüchtlinge sogar schaden und die staatliche Unterstützung ukrainischer Geflüchteter nicht wesentlich billiger werden dürfte. Mehr dazu lesen Sie hier

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Für die meisten ändert sich nichts

Für alle Menschen,die vor dem 1. April 2025 vor dem Krieg nach Deutschland geflohen sind und einen entsprechenden gültigen Aufenthaltstitel gemäß der EU-Massenzustromrichtlinie haben,ändert sich nichts. Das Gleiche gilt für jene,die über andere Wege nach Deutschland gekommen sind – etwa im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung oder zum Studium. Derzeit haben rund 700.000 Ukrainerinnen und Ukrainer Anspruch auf Bürgergeld,darunter rund 200.000 Kinder.

Nach Beginn des russischen Angriffskriegs aktivierte die EU erstmals diese Richtlinie. Sie ermöglichte den mehr als 4,2 Millionen Menschen,die Schutz in der EU gesucht habe,davon 1,2 Millionen in Deutschland,eine schnelle Aufnahme und Versorgung. Ohne einen individuellen Asylantrag stellen zu müssen,gewährte diese ihnen eine Reihe von Rechten: Zugang zum Arbeitsmarkt,zu medizinischer Versorgung und Bildung,einer angemessenen Unterbringung. Um diese zu gewährleisten,wechselten die Kriegsflüchtlinge in die Grundsicherung. Damit waren sie in der Zuständigkeit der Jobcenter,die auch Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt machen konnten.

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Mit dem Übergang in das Asylbewerberleistungsgesetz werden die betroffenen Menschen,anders als im Bürgergeld,nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen versorgt. Während der ersten 36 Monate Aufenthalt in Deutschland bekommen sie dann Basis-Gesundheitsversorgung bei akuten Erkrankungen oder Schmerzen sowie Schwangerschaft und Mutterschutz. Dennoch soll gewährleistet werden,dass begonnene Behandlungen und Therapien von Geflüchteten auch nach dem Übergang zu Ende geführt werden können.

hba/mad/dpa

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